Bei sehr dynamischen Geräten mit sogenannter „erzwungener Bewegung“ (z.B. Wippe, Karussell, Seilbahn) muss Fallschutz in Form von falldämpfendem Boden auch bei geringerer Fallhöhe gegeben sein. Beton und Asphalt sind bereits bei Fallhöhen unter 50 cm als Fallschutz unzureichend. Die Art des Fallschutzes sollte auf die Spielart abgestimmt
sein. So eignen sich z.B. Fallschutzplatten aus Gummibelag eher bei senkrechtem Fall (Sturz vom Klettergerät o.ä.). Bei Stürzen, die auch einen waagrechten oder schrägen Anteil haben (z.B. wenn ein Kind aus einem Karussell geschleudert wird oder am Ende einer Rutsche), ist lockeres Fallschutzmaterial wie Sand, Rindenmulch oder Kiesel sinnvoller. Lockeres Material gibt nach und verringert dadurch die Gefahr der Knöchelverdrehung. Bei Bereichen mit keiner erzwungenen Bewegung (Sandkiste) ist Asphalt und Beton als Untergrund ausreichend (bis 50cm).
Wiesen/Rasen
Rasen ist als natürlicher und optisch ansprechender Fallschutz beliebt, hat aber den Nachteil geringer Strapazierfähigkeit. Das bedeutet, dass unterhalb des Spielgerätes innerhalb kürzester Zeit statt des Rasens nur noch festgepresstes Erdreich vorhanden ist. Erdreich verdichtet sich sehr
rasch, wird hart und hat nur geringe falldämpfende Wirkung. Gut gepflegter, „ungeprüfter“ Rasen ist bis 1 m Fallhöhe erlaubt.